Angekauft werden Kunstwerke und Designarbeiten.
Beträgt der Kaufpreis mehr als 100 000 Franken, so kann ein Kunstwerk gemeinsam mit einer Drittinstitution erworben werden. Der Miteigentumsanteil des Bundes beträgt 50 Prozent.
Angekaufte Kunstwerke dienen der Ausstattung der Räumlichkeiten des Bundes oder werden Drittinstitutionen als Dauerleihgaben oder für temporäre Ausstellungen ausgeliehen.
Drittinstitutionen müssen für einen gemeinsamen Ankauf oder eine Leihgabe folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie werden zu einem überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand finanziert.
- Ihre Sammlung ist von Bedeutung, öffentlich zugänglich und wird nach einem hohen konservatorischen Standard betreut.
- Sie sind Mitglied des Verbandes der Museen der Schweiz.
Besteht kein Eigenbedarf der Bundeskunstsammlung, so werden Designarbeiten dem Museum für Gestaltung in Zürich, dem mudac in Lausanne oder anderen Drittmuseen als Leihgaben zur Verfügung gestellt. Das Schweizerische Nationalmuseum kann bei Bedarf auf die deponierten Leihgaben zugreifen.