Diese Verordnung regelt:
- die Evaluation der Vielfalt des Angebots öffentlich vorgeführter Filme in den einzelnen Kinoregionen der Schweiz;
- die Einführung einer Förderungsabgabe;
- 3 die Registrierungspflicht der Verleih- und Vorführunternehmen;
- 4 die Meldepflichten der Verleih- und Vorführunternehmen;
- 5 die Vollzugsorgane der Filmförderung.