Für die Koordination im Bereich der Landesgeologie wird ein Koordinationsorgan nach Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG) eingesetzt.
Dieses hat folgende Aufgaben:
- Koordination der geologischen Landesuntersuchungen zwischen den Fachstellen für Landesgeologie, den übrigen Stellen des Bundes, den kantonalen Fachstellen, den Hochschulen und den Fachverbänden;
- Koordination der geologischen Untersuchungen des Bundes und seiner Aktivitäten zum Monitoring des geologischen Untergrunds;
- Entwicklung von Strategien des Bundes;
- Mitwirkung bei der Entwicklung technischer Normen und der Geoinformation;
- Planung und Koordination der Forschung des Bundes.
Es ist gegenüber den Stellen des Bundes weisungsberechtigt.
Es setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Landestopografie, des Bundesamts für Energie, des Bundesamts für Umwelt, des Bundesamts für Verkehr, des Bundesamts für Strassen und des Bundesamts für Landwirtschaft.
Es ist administrativ dem Bundesamt für Landestopografie zugeordnet.