1 Allgemeines
11 Übungsablauf
Die Übungen sind in der Regel in der Reihenfolge der einzelnen Programme zu schiessen.
2 Jede einzelne Übung ist durch die Schützinnen und die Schützen (Schützen) ohne Unterbrechung zu absolvieren.
3 Beim Feldschiessen sind die Übungen ohne Unterbruch und auf Kommando zu schiessen.
12 Stellungen
Mit Karabiner (Kar) oder Langgewehr können die einzelnen Übungen entweder liegend frei, liegend aufgelegt oder ab Zweibeinstütze geschossen werden. Mit Stgw 57 ist das Programm ab Mittel- oder Vorderstütze, mit Stgw 90 ab Zweibeinstütze zu schiessen.
2 Bei der Stellung «liegend frei» mit Kar oder Langgewehr darf der Oberkörper nur auf beiden Ellbogen ruhen. Weder der Ober- noch der Unterarm noch der Handrücken noch der Abzugsbügel darf aufliegen. Die Verwendung von Kissen oder ähnlichen Polsterungen ist verboten.
3 Bei der Stellung «liegend aufgelegt» mit Kar oder Langgewehr muss die Waffe auf der Unterlage frei und ohne Befestigung aufliegen. Anstelle der direkten Auflage der Waffe kann auch die die Waffe haltende Hand auf der Unterlage aufliegen bzw. der Vorderarm an der Unterlage angelegt werden. In diesem Fall darf das Gewehr die Unterlage nicht berühren. Der Oberarm darf weder auf- noch anliegen.
4 Als Unterlage können gepolsterte Holzkonstruktionen oder Stative und dergleichen verwendet werden. Unterlagen, die eine seitliche Stabilisierung der Waffe ermöglichen, sind verboten.
5 Beim Schiessen mit dem Stgw darf das Magazin nicht auf dem Boden aufliegen.
6 Mit Faustfeuerwaffen darf nur freistehend und mit freien Armen ein- oder zweihändig geschossen werden. Die Waffe selbst (Pistolengriff) darf nur mit einer Hand gehalten werden. Die Benützung von Schlaufen ist verboten.
7 Beim Pistolenschiessen beginnt das Schiessen für alle zeitgebundenen Feuer und Programme aus der «Bereitstellung». Der Schiessarm bzw. die Schiessarme (beim zweihändigen Schiessen) dürfen von unten höchstens 45° von der Senkrechten abweichen und müssen in dieser Stellung gehalten werden. Wenn die Ladebank dies verhindert, muss die Pistole respektive der Schiessarm mindestens auf diese abgesenkt werden, ohne sie zu berühren.
8 In der «Bereitstellung» wartet der Schütze mit abwärts gehaltener Waffe bis auf das Kommando (Kdo) «Feuer» oder auf das Erscheinen der Scheiben. Erst auf das Kdo «Feuer» oder wenn die Scheiben zu drehen beginnen, darf der Schütze die Waffe in Anschlag nehmen. Nach dem Abheben der Waffe darf das Ziel nur von unten anvisiert werden.
13 Schiesskommandos für Pistolen
Die Pistole darf erst an der Ladebank aus dem Behältnis genommen werden und ist entladen (Magazin entfernt, Verschluss offen) mit Lauf in Richtung Scheibe auf die Ladebank abzulegen.
2 Das Magazin darf erst auf das Kdo «Laden» mit Munition abgefüllt werden.
3 Beim Einzelfeuer muss einzeln geladen werden.
4 Beim Schnellfeuer dürfen nur so viele Patronen geladen werden, wie für das betreffende Feuer vorgesehen sind.
5 Beim Einzelfeuer muss die Waffe nach jedem Schuss entladen (Magazin entfernt, Verschluss offen) mit Lauf in Richtung Scheibe auf die Ladebank abgelegt werden.
6 Nach Beendigung eines Schnellfeuers muss die Waffe entladen (Magazin entfernt, Verschluss offen) mit Lauf in Richtung Scheibe auf die Ladebank abgelegt werden.
7 Erst wenn alle Waffen nach den Absätzen 5 und 6 abgelegt sind, darf «Zeigen». kommandiert werden.
8 Nach Beendigung des letzten Schiessprogramms haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle vorzunehmen und in der Feuerlinie die Pistole der Schiessleitung vorzuweisen. Nach erfolgter Kontrolle ist die Pistole im Behältnis zu versorgen. Erst dann wird das letzte Programm gezeigt.
9 Nach dem Ladebefehl sind die zeitgebundenen Programme wie folgt zu kommandieren:
25 m Drehscheibenanlagen:
«Sind Sie bereit?»;
bei einer Einsprache ist zu kommandieren: «Erstellen»;
erfolgt innert 3 Sekunden keine Einsprache, werden die Scheiben weggedreht und erscheinen nach 7 Sekunden;
die Zeiten der Feuer beginnen und enden mit dem Drehen der Scheiben;
die Zeitangaben erfolgen alle 10 Sekunden sowie bei den letzten 5 Sekunden (45, 35 bzw. 25 Sekunden).
25 m Feststehende Scheibenanlagen (auch Steckscheiben):
«Sind Sie bereit?»;
bei einer Einsprache ist zu kommandieren: «Erstellen»;
erfolgt keine Einsprache, wird weiter kommandiert:
«Achtung», und nach 7 Sekunden: «Feuer»;
die Zeiten der Feuer beginnen mit dem Kdo «Feuer» und enden mit dem Kdo «Halt»;
die Zeitangaben erfolgen alle 10 Sekunden und die letzten 5 Sekunden werden ausgezählt.
50 m Scheibenanlagen:
«Sind Sie bereit?»;
bei einer Einsprache ist zu kommandieren: «Erstellen»;
erfolgt keine Einsprache, wird weiter kommandiert:
«Achtung» und anschliessend «Feuer»;
die Zeiten der Feuer beginnen mit dem Kdo «Feuer» und enden mit dem Kdo «Halt»;
die Zeitangaben erfolgen alle 10 Sekunden und die letzten 5 Sekunden werden ausgezählt.
14 Führung der Standblätter
Jedes Standblatt ist vollständig zu beschriften. Darüber hinaus sind die verlangten Hinweise mit einem «x» als zutreffend zu bezeichnen. Bei den Schiesspflichtigen ist die Klebeetikette der Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht auf das Standblatt zu kleben. Bei Fehlen der schriftlichen Aufforderung zur Erfüllung des obligatorischen Programms sind alle Angaben dem Dienstbüchlein zu entnehmen.
2 Der Standblattführerin oder der Standblattführer überträgt die geschossenen Resultate mit Kugelschreiber oder Gummistempel deutlich lesbar auf das Standblatt, soweit das nicht durch einen elektronischen Drucker erfolgt.
3 Nur die Schützenmeisterin und der Schützenmeister dürfen Standblatteintragungen korrigieren. Die falschen Eintragungen werden gestrichen, die richtigen daneben oder darüber gesetzt und die Korrekturen mit der Unterschrift versehen (Korrekturvisum). Die Anzahl der gekauften, verschossenen und zurückgegebenen Patronen sind von der Schützenmeisterin oder vom Schützenmeister und von der Munitionschefin oder vom Munitionschef auf dem Standblatt zu notieren.
4 Standblatteintragungen dürfen nicht radiert oder überschrieben werden.
5 Die Schützenmeister haben dafür zu sorgen, dass die ausgefüllten Standblätter fortlaufend eingesammelt, sofort kontrolliert und nachgerechnet werden. Es ist den Schützen untersagt, ihre Standblätter zu behändigen und mit sich nach Hause zu nehmen.
6 Der Schütze bestätigt die Richtigkeit der Schiessresultate mit seiner Unterschrift.
7 Die Standblattführung bei elektronischen Trefferanzeigeanlagen mit Standblattdrucker bzw. Schusskontrollstreifen erfolgt gemäss Pflichtenheft.
8 Die Schützin oder der Schütze bestätigt mit einer Unterschrift auf der Rückseite des Standblattes die Einhaltung des Munitionsbefehls.