Die Detailorganisation der Armee wird im Anhang festgelegt.
513.111 — VDA
Verordnung des VBS über die Detailorganisation der Armee (VDA)
vom 29. März 2017 (Stand am 1. Januar 2026)
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS),
gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 der Armeeorganisation vom 18. März 2016 1 ,
verordnet:
Art. 1 Detailorganisation der Armee
Art. 2 Abweichungen von Unterstellungen in Einsatz und Ausbildung
Kommandanten und Kommandantinnen von Formationen können in ihrem Kommandobereich für Einsätze oder Ausbildungen im Einzelfall von den Unterstellungen abweichen.
Art. 3 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des VBS vom 28. November 2003 2 über die Organisation der Armee wird aufgehoben.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Anhang3
(Art. 1)