Diese Verordnung regelt die Aufgaben im Bereich Militärische Sicherheit und ihre Wahrnehmung durch folgende Organe:
- 2 Integrale Sicherheit Verteidigung (IS V);
- Militärpolizei (MP);
- Dienst für präventiven Schutz der Armee (DPSA).
Ausgenommen sind die Aufgaben und ihre Wahrnehmung nach Artikel 100 Absatz 1 Buchstabe c MG (militärische Cyberabwehr).