Die Kulturgüter werden in folgende Kategorien eingeteilt:
- Kulturgüter von nationaler Bedeutung (A-Objekte);
- Kulturgüter von regionaler Bedeutung (B-Objekte);
- Kulturgüter von lokaler Bedeutung (C-Objekte).
Bei der Einteilung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- architektonische und künstlerische Bedeutung;
- wissenschaftliche und kunstwissenschaftliche Bedeutung;
- ideelle und materielle Bedeutung;
- historische Bedeutung;
- technische Bedeutung;
- bei Bauwerken zusätzlich zu den Buchstaben a–e: Bedeutung im Orts- oder Landschaftsbild und Qualität des Bauwerks unter Einbezug der unmittelbaren Umgebung;
- bei Sammlungen zusätzlich zu den Buchstaben a–e:1.Wert der Sammlung im Kontext,2.kulturelle Bedeutung und Bekanntheitsgrad,3.Zustand der Objekte und Art der Lagerung.