Die Höhe des Härteausgleichs beträgt für die ersten acht Jahre ab Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses 430 454 000 Franken pro Jahr.
Davon leisten der Bund 286 969 000 Franken und die Kantone 143 485 000 Franken.
Der Anfangsbeitrag jedes Kantons ist im Anhang festgelegt.