Das Bruttogewicht (Rohmasse) besteht aus dem Eigengewicht (Eigenmasse) der Ware sowie aus dem Gewicht der Verpackung, des Füllmaterials und der Warenträger. 2
Das Nettogewicht besteht aus dem Eigengewicht (Eigenmasse) der Ware sowie dem Gewicht der Warenträger und der unmittelbaren Verpackung. Nicht zum Nettogewicht gehört die Verpackung, die allein oder hauptsächlich dem Schutz der Ware während des Transportes dient. 3
Als Tara gilt die Differenz zwischen Brutto- und Nettogewicht.
Der Tarazuschlag ist der Gewichtszuschlag in Prozent des Nettogewichts (Tarasatz).