Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere:
- Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle, wie:1.Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder Erdreich,2.Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster als vorbestehend,3.Anbringen von Fugendichtungen,4.Einrichten von unbeheizten Windfängen,5.Ersatz von Jalousieläden, Rolläden;
- Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen, wie z. B:1.Ersatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen ist der Ersatz durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen,2.Ersatz von Wassererwärmern, ausgenommen der Ersatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Wassererwärmer,3.Anschluss an eine Fernwärmeversorgung,4.Einbau von Wärmepumpen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien3,5.Einbau und Ersatz von Installationen, die in erster Linie der rationellen Energienutzung dienen, wie:–Regelungen, thermostatische Heizkörperventile, Umwälzpumpen, Ventilatoren,–Wärmedämmungen von Leitungen, Armaturen oder des Heizkessels,–Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung und zur Betriebsoptimierung,–Installationen im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung;6.Kaminsanierung im Zusammenhang mit dem Ersatz eines Wärmeerzeugers,7.Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme, z. B. bei Lüftungs- und Klimaanlagen;
- Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte;
- Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch, wie Kochherden, Backöfen, Kühlschränken, Tiefkühlern, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Beleuchtungsanlagen usw., die im Gebäudewert eingeschlossen sind.