Das Protokoll vom 22. September 2009 3 zur Änderung des Abkommens vom 16. Dezember 1991 4 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.