Das Protokoll vom 31. August 2009 3 zur Änderung des Abkommens vom 7. September 1987 4 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der dazugehörige Briefwechsel vom 31. August 2009 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Norwegen werden genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.