Das Beitragsgesuch ist mittels eines Gesuchsformulars beim BAZL einzureichen. Das BAZL stellt das Gesuchsformular zur Verfügung.
Das Beitragsgesuch muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Adresse oder Firmenbezeichnung und Sitz des Gesuchstellers;
- Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers;
- Beschreibung der Massnahme und deren Wirksamkeit;
- Beschreibung des Eigeninteresses des Gesuchstellers in Bezug auf die Umsetzung der Massnahme;
- Höhe des beantragten Beitrags;
- detaillierte Zusammenstellung der Kosten;
- Nachweis der Eigenleistungen und Fremdleistungen;
- weitere Finanzierungsquellen sowie Leistungen Dritter;
- Beginn und Abschluss der Massnahme;
- bei Gesuchstellern, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben: eine dem schweizerischen Handelsregisterauszug gleichwertige Urkunde;
- bei Vereinen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: die Beilage der Statuten;
- Auszug aus dem Betreibungsregister;
- Unterschrift des Gesuchstellers.
Das BAZL kann weitere Unterlagen anfordern.
Das Gesuch ist spätestens am 30. November für das nachfolgende Jahr einzureichen. Sind Beiträge für mehrjährige Massnahmen nach Artikel 7 Absatz 3 bereits festgelegt, so müssen sie nicht jährlich beantragt werden.
Wird eine Massnahme, für die bereits ein Beitrag beantragt oder zugesprochen wurde, wesentlich geändert, so sind die Änderungen dem BAZL mitzuteilen.