Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) ermittelt bei Widerhandlungen gegen die Artikel 55 und 56 EleG aus eigenem Antrieb oder auf Anzeige hin. Dazu nimmt es erste Untersuchungshandlungen vor; insbesondere kann es Befragungen durchführen und Auskünfte bei Behörden einholen.
Es überweist einen Fall zur abschliessenden Untersuchung dem Bundesamt für Energie (BFE).