Jeder Halter eines Motorfahrzeugs hat jährlich einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr zu leisten.
Der Beitrag beträgt höchstens 1 Prozent der Nettoprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Er wird vom Bundesrat festgelegt.
Die Haftpflichtversicherer erheben den Beitrag zusammen mit der Prämie und überweisen ihn dem «Schweizerischen Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr».
Der Bund, seine Betriebe und Anstalten sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Sie führen in ihrem Bereich eigene Unfallverhütungsmassnahmen durch.