Diesem Gesetz unterstehen die Unternehmen 4 des öffentlichen Verkehrs, soweit sie Trolleybusfahrzeuge verwenden.
Trolleybus im Sinne dieses Gesetzes ist das motorisch angetriebene Fahrzeug, welches die zur Bewegung benötigte elektrische Energie aus einer Fahrleitung entnimmt und auf öffentlichen Strassen verkehrt, ohne an Schienen gebunden zu sein. In Zweifelsfällen entscheidet der Bundesrat über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes.
Vorbehalten bleiben von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen zwischenstaatlicher Vereinbarungen, welche auf Trolleybusfahrzeuge anwendbar sind.