An zulassungspflichtigen Schiffen, die der Aufsicht der Kantone unterstellt sind und serienmässig hergestellt werden, wird auf Antrag eine Typenprüfung durchgeführt.
Durch die Typenprüfung wird an einem Schiff festgestellt, ob es sich für den vorgesehenen Gebrauch eignet und den Vorschriften über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern und über die Schifffahrt auf Grenzgewässern entspricht.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann für einzelne Bestandteile und Ausrüstungsgegenstände die Typenprüfung obligatorisch erklären. 2