Das Gebiet der Schweiz und das des Fürstentums Liechtenstein bilden einen einzigen Such- und Rettungsbezirk. Seine Begrenzung fällt mit der Landesgrenze der Schweiz und derjenigen des Fürstentums Liechtenstein zusammen.
Die Luftwaffe wird als schweizerische Leitstelle des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt bezeichnet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt gibt im Luftfahrthandbuch (AIP) 6 Schweiz, Kapitel SAR, an, wie die Leitstelle zu erreichen ist. 7
Die Suchmassnahmen werden von der Luftwaffe durchgeführt.
Die Einzelheiten werden vertraglich vereinbart.