Dieses Reglement regelt:
- die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen der PostCom und des Fachsekretariats der PostCom;
- die Verfahrens- und Behandlungsgebühren der Schlichtungsstelle nach Artikel 71 VPG.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 2 .