Diese Verordnung regelt den Zusatz und die Kennzeichnung von:
- Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung in Lebensmitteln;
- lebenden Bakterienkulturen in Lebensmitteln.
Für die Verwendung von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen nach Absatz 1 als Zusatzstoffe gelten die Bestimmungen der Verordnung des EDI vom 25. November 2013 2 über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln.
Diese Verordnung gilt nicht für:
- Nahrungsergänzungsmittel nach der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20163 über Nahrungsergänzungsmittel;
- 4 Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf nach der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20165 über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE).
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen zu den einzelnen Lebensmitteln.