Diese Verordnung regelt:
- die Ziele und die Aufgaben:1.der gesamtschweizerischen Beratungszentrale,2.der Beratungsdienste der Kantone,3.der Beratungsdienste überregionaler oder gesamtschweizerischer Organisationen oder Institutionen, die in Spezialbereichen tätig sind (Beratungsdienste von Organisationen);
- die Anforderungen an das Fachpersonal der Beratungszentrale und der Beratungsdienste;
- die Finanzhilfen an die Beratungszentrale und an Beratungsdienste von Organisationen;
- die Finanzhilfen für Beratungsprojekte und für Vorabklärungen zur Entwicklung innovativer Projekte.