Betriebe der Primärproduktion haben alles Erforderliche für die Sicherheit der Lebensmittel und der Futtermittel vorzukehren.
Sie sind für die Sicherheit der Primärprodukte verantwortlich.
Sie müssen dafür sorgen, dass:
- das Personal nicht akut an einer durch Lebensmittel übertragbaren Krankheit leidet;
- das Personal in Bezug auf die Gesundheitsmassnahmen unterrichtet wird;
- Kontaminationen durch Tiere, Schädlinge, Abfälle, schädliche Bestandteile der Luft, des Wassers und des Bodens, durch Rückstände von chemischen Stoffen, durch Dünger sowie durch Futtermittel und deren Verpackungsmaterial vermieden werden;
- Primärprodukte so produziert, gelagert, behandelt und befördert werden, dass diese in ihrer hygienischen Qualität und Sauberkeit nicht beeinträchtigt werden;
- Ergebnisse von Untersuchungen von Proben von pflanzlichem, tierischem und sonstigem Material, die für die Gesundheit von Mensch und Tier von Belang sind, berücksichtigt werden;
- beim Einbringen neuer Tiere in einen Bestand besondere Sicherheitsvorkehrungen gegen Ansteckungen mit Krankheiten vorgesehen werden.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) legt Anforderungen fest an:
- die Produktion von einzelnen Primärprodukten;
- die Rückverfolgbarkeit.
Es kann vorschreiben, dass die Betriebe über ihre Produktion Buch führen.