Beiträge können gewährt werden an die Lager- und Kapitalzinskosten für die Lagerung der betriebsbezogenen Marktreserve in Form von Apfel- und Birnensaftkonzentrat (Konzentrat).
Die Beiträge für die Lagerkosten je Einheit Konzentrat werden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) aufgrund der Lagerkosten für Konzentrat bestimmt.
Die Beiträge für die Kapitalzinskosten je Einheit Konzentrat werden vom BLW bestimmt aufgrund:
- des Einstandspreises für Konzentrat; und
- des jährlich vom BLW bestimmten Zinssatzes; der Zinssatz basiert auf dem von den Banken für die Finanzierung von Krediten für entsprechende Geschäfte verlangten Zinssatz.
Die Lagerkosten und der Einstandspreis werden unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von einer neutralen externen Stelle berechnet.
Als betriebsbezogene Marktreserve gilt bei Mostäpfeln und Mostbirnen eine die Normalversorgung übersteigende Verarbeitungsmenge, höchstens aber 40 Prozent der Normalversorgung.
Die Normalversorgung einer Mosterei entspricht 110 Prozent des durchschnittlichen Ausstosses von Apfel- und Birnenprodukten der letzten zwei Jahre.