Die Tiergesundheitsdienste legen ihre Leistungen in einem Leistungskatalog fest. Sie stellen den Leistungskatalog und Änderungen des Leistungskatalogs dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten zur Kenntnis zu.
Der Leistungskatalog umfasst mindestens die folgenden Leistungen:
- Anerkennung von Tierhaltungen sowie Festlegung der hygienischen und betrieblichen Mindestanforderungen für die Erlangung der Anerkennung;
- Zuteilung eines besonderen Gesundheitsstatus an Tierhaltungen sowie Festlegung der Anforderungen für die Erlangung dieses Gesundheitsstatus;
- Programme zur Tiergesundheitsförderung;
- Beratungsdienstleistungen;
- diagnostische Abklärungen;
- Aus- und Weiterbildung;
- Beobachtung der Tiergesundheit;
- Informationen.
Die Tiergesundheitsdienste legen fest, welche Leistungen zum Grundangebot gehören und für die Mitglieder mit dem Mitgliederbeitrag abgegolten sind.
Sie legen kostendeckende Tarife fest:
- für Leistungen an Nichtmitglieder;
- für Leistungen ausserhalb des Grundangebots.