Diese Verordnung regelt:
- die Meldepflichten im Zusammenhang mit der Registrierung von Tierhaltungen und von Tieren sowie die Erfassung des Tierverkehrs;
- die Aufgaben und die Pflichten der Identitas AG;
- den Betrieb der folgenden Informationssysteme und die Bearbeitung der Daten in diesen Informationssystemen:1.Tierverkehrsdatenbank (TVD),2.Informationssystem zur Berechnung von Tierbeständen in Grossvieheinheiten (GVE-Rechner),3.Informationssystem zur Ausstellung und Bearbeitung von elektronischen Begleitdokumenten für Klauentiere (E-Transit);
- die Finanzierung der Aufgaben der Identitas AG und die Erhebung von Gebühren durch die Identitas AG.