Für Tiere der Rindergattung, für Büffel und für Bisons werden die Beiträge ausgerichtet:
- wenn die Meldung der Geburt eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist;
- wenn die Meldung der Schlachtung eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist und wenn bei der Meldung der Schlachtung:1.die Meldung der Geburt in der Tierverkehrsdatenbank registriert ist, und2.der Tiergeschichtenstatus nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom 3. November 2021 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD‑V) «OK» oder «provisorisch OK» ist.
Für Tiere der Schaf- und Ziegengattung werden die Beiträge ausgerichtet:
- wenn die Meldung der Geburt eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) eingegangen ist;
- wenn die Meldung der Schlachtung eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist und wenn bei der Meldung der Schlachtung:1.die Einfuhr oder die Meldung der Geburt in der Tierverkehrsdatenbank registriert ist oder die Erstregistrierung nach Artikel 29b der TVD-Verordnung vom 26. Oktober 2011 vorgenommen wurde, und2.der Tiergeschichtenstatus nach Artikel 11 Absatz 2 IdTVD-V «OK» oder «provisorisch OK» ist.
Für Tiere der Schweinegattung werden die Beiträge ausgerichtet, wenn die Meldung der Schlachtung eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist.
Für Equiden werden die Beiträge ausgerichtet:
- wenn die Meldung der Schlachtung eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist; und
- wenn die Meldung der Kennzeichnung bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist, sofern das Tier nach dem 1. Januar 2011 geboren wurde.
Für Geflügel werden die Beiträge ausgerichtet, wenn das Gesuch bei der Identitas AG eingegangen ist. Das Gesuch muss elektronisch gestellt werden.
Die Beiträge an die Schlachtbetriebe werden nur ausgerichtet, wenn die tierischen Nebenprodukte in Entsorgungsbetrieben entsorgt und die Anforderungen nach Artikel 36 Absatz 2 VTNP erfüllt worden sind.