Diese Verordnung regelt:
- das Informationssystem für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN);
- das Informationssystem für Resultate von Kontrollen und Untersuchungen (ARES);
- das Informationssystem für die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleko).
Sie enthält insbesondere Vorschriften über:
- die Verantwortung für die Informationssysteme;
- den Zweck und den Inhalt der Informationssysteme;
- die Bearbeitungs- und die Einsichtsrechte;
- die Bekanntgabe von Daten;
- die Verknüpfung mit anderen Informationssystemen;
- die Zuständigkeiten;
- die Finanzierung der Informationssysteme;
- den Datenschutz sowie die Daten- und Informatiksicherheit;
- die Aufbewahrung und die Archivierung der Daten.
Sie regelt ausserdem die Auswertung und Analyse von Daten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).