Der Bund fördert die Exporte der Schweizer Wirtschaft durch eigene Aktivitäten, namentlich durch den Einsatz seiner Aussenstellen, sowie mit Finanzhilfen und Abgeltungen für Dritte, die mit der Exportförderung beauftragt werden; er berücksichtigt dabei insbesondere die Interessen der schweizerischen Klein- und Mittelbetriebe (KMU).
Die Exportförderung soll in Ergänzung zur privaten Initiative insbesondere:
- Absatzmöglichkeiten im Ausland ermitteln und wahrnehmen;
- die schweizerischen Exporteure als international konkurrenzfähige Anbieter positionieren;
- den Zugang zu ausländischen Märkten im Sinne von Artikel 2 unterstützen.