Die FINMA legt im Rahmen der öffentlichen Konsultation nach den Artikeln 10 und 11 den Handlungsbedarf für eine Regulierung dar und dokumentiert:
- welche Risiken mit einer Regulierung abgedeckt werden sollen;
- die konkreten rechtlichen Grundlagen für ein Regulierungsvorhaben; sowie
- die Gesetzmässigkeit und Verhältnismässigkeit des Vorhabens.
Im Hinblick auf die Erreichung eines bestimmten Ziels ist jeweils die Variante einer Regulierung zu verfolgen, die dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit am besten entspricht. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu berücksichtigen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind zu begründen.
Regulierungen sind wettbewerbs- und technologieneutral auszugestalten. Abweichungen von diesem Grundsatz sind zu begründen.
Die Differenzierung einer Regulierung nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c FINMAG orientiert sich am mit der Regulierung angestrebten Ziel und am Risiko. Abweichungen von diesem Grundsatz sind zu begründen.
Bei der Regulierung sind internationale Standards im Finanzmarktbereich und deren Umsetzung in anderen wichtigen Finanzstandorten zu berücksichtigen.
Die FINMA überprüft bestehende Regulierungen periodisch auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit hin. Sie hört die interessierten Kreise an und veröffentlicht die Ergebnisse der entsprechenden Überprüfungen.