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AS 2003 289

Abkommen vom 2. November 1994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Abkommen vom 2. November 1994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

SR 0.672.942.31; AS 1995 845

Mitteilung Anlässlich des Notenaustauschs vom 6./16. November 2000 zwischen der Schweize- rischen Eidgenossenschaft und der Republik Indien wurde die Anpassung des Arti- kels 13 Absatz 4 des deutschen Originaltextes an den englischen Originaltext des Abkommens vereinbart. Der Notenaustausch wird in der AS nicht veröffentlicht. Der berichtigte Text lautet wie folgt: «4. Gewinne aus der Veräusserung von Aktien einer Gesellschaft, deren Vermögen hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das in einem Vertragsstaat liegt, können in diesem Staat besteuert werden.» Diese Berichtigung betrifft nur die deutsche und italienische Veröffentlichung des Abkommens in der AS.

11. Februar 2003 Bundeskanzlei

2003-0191 289

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