AS 2004 5257
Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (OV-VBS)
Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (OV-VBS)
Änderung vom 10. Dezember 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Organisationsverordnung vom 7. März 20031 für das Eidgenössische Departe- ment für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 2
2 Es erlässt Vorschriften zur Wahrung der militärischen Geheimhaltung.
Art. 11 Bst. h Der Gruppe Verteidigung sind mit folgenden Funktionen unterstellt: h. Führungsunterstützungsbasis: Sie erbringt in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnolo- gie (IKT), Führungsinfrastruktur, Führungsmethoden, elektronische Krieg- führung, Kryptologie und Botschaftsfunk Leistungen für die gesamtheitliche Führungsunterstützung der Armee und die technische Unterstützung des nationalen Krisenmanagements sowie im IKT-Bereich Grundleistungen zu Gunsten der Verwaltung im Departement.
Art. 11a Besondere Zuständigkeiten Die Gruppe Verteidigung erlässt Vorschriften über die Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explosivstoffen in der Armee sowie in der Verwaltung und in den Betrieben der Armee.
Art. 12 Abs. 1
1 Die Gruppe armasuisse stellt als Zentrum für militärische und zivile Systeme
entsprechend den politischen Vorgaben eine an wirtschaftlichen Grundsätzen orien- tierte, zeitgerechte Versorgung der Armee, des Departements und Dritter mit Pro- dukten und Dienstleistungen in den Bereichen Waffensysteme, Informatiksysteme, Material und Bauten sicher.
1 SR 172.214.1
2004-2316 5257
Organisationsverordnung für das VBS AS 2004
Art. 13 Bst. a und b Der Gruppe armasuisse sind mit folgenden Funktionen unterstellt: a. Bundesamt für Führungs-, Telematik- und Ausbildungssysteme: Es stellt die Vorevaluation, die Evaluation, die Beschaffung, die Einführung sowie den Verkauf und die Entsorgung im zugewiesenen Fachbereich sicher und bringt seine Kompetenzen für die Systemverantwortlichen in der Pla- nungs-, Nutzungs- und Ausserdienststellungsphase ein. b. Bundesamt für Waffensysteme, Fahrzeuge und Material: Es stellt die Vorevaluation, die Evaluation, die Beschaffung, die Einführung sowie den Verkauf und die Entsorgung im zugewiesenen Fachbereich sicher und bringt seine Kompetenzen für die Systemverantwortlichen in der Pla- nungs-, Nutzungs- und Ausserdienststellungsphase ein.
Art. 14 Abs. 2 Bst. e
2 Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz fol-
gende Funktionen wahr: e. Es ermöglicht die Verbreitung von Informationen in ausserordentlichen Lagen, indem es beim Ausfall der zivilen ordentlichen Mittel die nötigen technischen Infrastrukturen zur Verfügung stellt.
II Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
1. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung
vom 25. November 19982 Der Anhang zur Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (Liste der Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung) wird gemäss Beilage geändert.
2. Armeeorganisation vom 4. Oktober 20023
Art. 6 Abs. 1 Bst. f bis
1 In der Grundstruktur gliedert sich die Armee in:
fbis. die Führungsunterstützungsbasis;
2 SR 172.010.1 3 SR 513.1
Organisationsverordnung für das VBS AS 2004
III Diese Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
10. Dezember 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
Organisationsverordnung für das VBS AS 2004
Anhang (Art. 6 Abs. 3)
Liste der Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung besteht aus folgenden Verwaltungseinheiten:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports Dipartimento federale della difesa, della protezione della popolazione e dello sport Departament federal da defensiun, protecziun da la populaziun e sport
1. Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung:
einfügen nach Logistikbasis der Armee: Führungsunterstützungsbasis Base d’aide au commandement Base d’aiuto alla condotta Basa d’agid al commando