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AS 2006 2047

Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen

Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen

vom 7. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 19992, beschliesst:

Art. 1

1 Das Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die

Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und ande- ren Stoffen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 9. März 2000 Nationalrat, 7. Juni 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

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