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AS 2009 5465

Bundesbeschluss über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens gegen Korruption

Bundesbeschluss über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens gegen Korruption

vom 20. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 20072, beschliesst:

Art. 1

1 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 20033 gegen Kor-

ruption wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen zu

erklären.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 20. März 2009 Ständerat, 20. März 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 9. Juli 2009 abgelaufen.4

10. November 2009 Bundeskanzlei