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AS 2009 6177

Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei

Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei (OV-BK)

Änderung vom 27. November 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Organisationsverordnung vom 29. Oktober 20081 für die Bundeskanzlei wird wie folgt geändert:

Art. 6 Sachüberschrift und Abs. 2 Veröffentlichung der Verwaltungspraxis der Bundesbehörden und von externen Studien, Evaluationen und Berichten 2 Sie bietet an zentraler Stelle eine Plattform an, auf der bundesverwaltungsextern erstellte Studien, Evaluationen und Berichte veröffentlicht werden können. Die Veröffentlichung erfolgt zusammen mit Angaben insbesondere über die auftrag- gebende Stelle, die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer, die Kosten und das belastete Budget. Sie erfolgt dezentral durch die Departemente und Bundesämter.

Art. 6a Elektronisches Behördenportal Die Bundeskanzlei kann der Öffentlichkeit auf elektronischem Weg das Informa- tionsangebot und die Dienstleistungen von Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie von weiteren Organisationen, die staatliche Aufgaben wahr- nehmen, erschliessen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und die finanzielle Beteiligung der Kantone werden mit öffentlich-rechtlichen Vereinba- rungen geregelt.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

27. November 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 172.210.10

2009-2485 6177

Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei AS 2009

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