AS 2012 5901
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Berichtigung
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
vom 10. Dezember 1984 (AS 1987 1307; SR 0.105)
Art. 28 Abs. 1
statt:
1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Über-
einkommens oder dem Beitritt zu diesem erklären, dass er die Zuständigkeit des in Artikel 20 vorgesehenen Ausschusses nicht anerkennt.
muss es heissen:
1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Über-
einkommens oder dem Beitritt zu diesem erklären, dass er die in Artikel 20 vorgese- hene Zuständigkeit des Ausschusses nicht anerkennt.
6. November 2012 Bundeskanzlei
2012-2653 5901
Übereink. gegen Folter und andere grausame, unmenschliche AS 2012 oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Berichtigung
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