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AS 2013 961

Beschluss Nr. 4/2012 des Rates zur Änderung der Anlage zum Anhang Q (Konvention Luftverkehr) des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA)

Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA) Beschluss Nr. 4/2012 des Rates zur Änderung der Anlage zum Anhang Q der Konvention Luftverkehr

Angenommen am 6. November 2012 In Kraft getreten für die Schweiz am 6. November 2012

Übersetzung1

Der Rat, gestützt auf dem Willen der Mitgliedstaaten, die Konvention2 regelmässig zu aktua- lisieren gemäss Entwicklungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- raum3 und den Bilateralen Verträgen vom 21. Juni 19994 zwischen der Schweize- rischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, gestützt auf Artikel 53 (3) der Konvention, welcher den Rat die Befugnis erteilt, die Anlage zum Anhang Q der Konvention zu ändern, gestützt auf die Empfehlung des Luftverkehrsausschusses in seinem Bericht an den Rat, die Anlage zum Anhang Q der Konvention zu ändern, beschliesst:

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