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AS 2015 1135

Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz

Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG)

Änderung vom 21. März 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 23. August 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 20132, beschliesst:

I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19883 zum Parlaments- ressourcengesetz wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 2

2 Die Übernachtungsentschädigung wird ausgerichtet für die Übernachtung zwi-

schen zwei aufeinander folgenden Sitzungstagen. Sie entfällt für Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen. Ratsmitglieder, welche kein Anrecht auf eine Übernachtungsentschädigung haben, erhalten diese auf Antrag ausnahmsweise für die im Rahmen ihrer parlamen- tarischen Tätigkeit entstandenen Übernachtungskosten.

II Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.

Ständerat, 21. März 2014 Nationalrat, 21. März 2014 Der Präsident: Hannes Germann Der Präsident: Ruedi Lustenberger Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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