Lexipedia

AS 2015 2329

Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

SR 0.142.392.68; AS 2008 515

Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands Inkrafttreten eines Notenaustausches Am 24. Juni 2015 hat die Schweiz dem Generalsekretariat des Rates der Euro- päischen Kommission, gemäss Artikel 4 Absatz 3 des vorliegenden Abkommens, den Abschluss des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens für den folgenden Notenaustausch, welcher seit dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet wird, mit- geteilt: Notenaustausch vom 14. August 2013 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist SR 0.142.392.680.01; AS 2013 5505 Der Notenaustausch ist folglich am 1. Juli 2015 in Kraft getreten.

2012-3154 2329

Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands. AS 2015 Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags zwischen der Schweiz und der Europäischen Union | Lexipedia | Lexipedia