AS 2016 2717
Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik
Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik
SR 0.916.051.41; AS 2004 905
Änderung der Anlage1 Die zuständigen schweizerischen und liechtensteinischen Behörden haben, gestützt auf Artikel 6.1 der Vereinbarung, die Anlage der bundesrechtlichen Erlasse, welche die Rechtsgrundlage für den Einbezug liechtensteinischer Produzenten, Verarbeiter und Händler in die Massnahmen der schweizerischen Agrarpolitik bilden, aktuali- siert. Die Aktualisierung der Anlage ist am 6. Juli 2016 durch Notenaustausch in Kraft getreten.
1 Von einer Veröffentlichung dieser Anlage wird abgesehen. Separatdrucke der regel- mässig bereinigten Anlage können beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Völkerrecht, 3003 Bern, bezogen werden.
2016-1846 2717
Beteiligung an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen AS 2016 Landwirtschaftspolitik. Vereinb. mit Liechtenstein