AS 2017 3275
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV)
Änderung vom 17. Mai 2017
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November
19981 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 5c 1c. Kapitel: Berichterstattung über die vertraulichen oder geheimen Erlasse, völkerrechtlichen Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts
Art. 5c
1 Die Departemente melden aus ihrem Zuständigkeitsbereich sowie aus dem Zustän-
digkeitsbereich ihrer Gruppen und Ämter der Bundeskanzlei laufend den Titel und den Regelungsgegenstand: a. der Erlasse des Bundes, die nach Artikel 6 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20042 nicht veröffentlicht werden, sowie deren Änderung oder Auf- hebung; b. der vertraulichen oder geheimen völkerrechtlichen Verträge oder Beschlüsse des internationalen Rechts sowie deren Änderung oder Aufhebung.
2 Die Bundeskanzlei führt eine laufend aktualisierte Liste:
a. der Texte nach Absatz 1; b. der Erlasse nach Artikel 6 des Publikationsgesetzes und der vertraulichen oder geheimen völkerrechtlichen Verträge oder Beschlüsse des internationa- len Rechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates.
2017-0555 3275
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung AS 2017
3 Der Bundesrat übermittelt der Geschäftsprüfungsdelegation einmal jährlich die
Liste nach Absatz 2.
II Die Publikationsverordnung vom 7. Oktober 20153 wird wie folgt geändert:
Art. 9 Aufgehoben
III Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
17. Mai 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
3 SR 170.512.1
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