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AS 2018 545

Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik

Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik

SR 0.916.051.41; AS 2004 905

Änderung des Anhangs Mittels Notenaustausch vom 18. und 20. Dezember 2017 haben die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein vereinbart, den Anhang zur Vereinbarung gemäss Arti- kel 3.3 wie folgt zu ändern:

Originaltext

Verwaltungskostenpauschale gemäss Ziff. 3.3 der Vereinbarung: «Die von Liechtenstein im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vereinbarung zu entrichtende jährliche Verwaltungskostenpauschale beträgt ab dem Kalenderjahr 2016 CHF 40 000.–. Die nächste Überprüfung der Verwaltungskostenpauschale durch die zuständigen schweizerischen und liechtensteinischen Behörden wird für das Kalenderjahr 2020 erfolgen.» Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

2018-0103 545

Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und AS 2018 Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik. Vereinb. mit Liechtenstein

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