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AS 2020 1777

Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)

Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)

Änderung vom 20. Mai 2020

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung vom 20. März 20201 wird wie folgt geändert:

Art. 1 und 2 Aufgehoben

Art. 4 In Abweichung von Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e AVIG2 ist ein Arbeitsausfall anrechenbar, soweit er Personen betrifft, die in einem Arbeitsverhältnis auf be- stimmte Dauer oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit stehen.

Aufgehoben

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