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AS 2021 165

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung)

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung)

Änderung vom 15. März 2021

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verordnet:

I Die Berufskostenverordnung vom 10. Februar 19931 wird wie folgt geändert:

Art. 5a Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen 1 Nutzt die steuerpflichtige Person ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie für weitere private Zwecke, so kann anstelle der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung und des Fahrkos- tenabzugs nach Artikel 5 eine pauschale Fahrkostenberechnung vorgenommen wer- den.

2 Bei der pauschalen Fahrkostenberechnung gelten 0,9 Prozent des Kaufpreises des

Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung.

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

15. März 2021 Eidgenössisches Finanzdepartement: Ueli Maurer

1 SR 642.118.1

2021-0775 AS 2021 165

Berufskostenverordnung AS 2021 165

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