AS 2021 519
Abkommen vom 2. Mai 2001 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Indien über den Luftlinienverkehr
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Abkommen vom 2. Mai 2001 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Indien über den Luftlinienverkehr
Änderung des Anhanges1 Abgeschlossen am 30. Juni 2010 In Kraft getreten am 30. Juni 2010
Übersetzung
Der Anhang des Abkommens wird wie folgt geändert:
Abschnitt II Route 2 wird in der dritten Spalte durch den Anflugpunkt «Goa» und in der vierten Spalte durch den Punkt darüber hinaus «Male» ergänzt.
1 SR 0.748.127.194.23
2021-2807 AS 2021 519
Luftlinienverkehr. Abk. mit Indien AS 2021 519