AS 2022 794
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Schaf- und Ziegenpocken aus Spanien
Präambel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
verordnet:
I
Der Anhang der Verordnung des BLV vom 12. Oktober 20221 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Schaf- und Ziegenpocken aus Spanien erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
II
Diese Verordnung tritt am 13. Dezember 2022 in Kraft.2
9. Dezember 2022 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss |
Anhang
(Art. 2–7)
Sperrzonen
Die Sperrzonen sind in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2333 | Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2333 der Kommission vom 23. November 2022 betreffend bestimmte Sofortmassnahmen in Bezug auf die Pockenseuche der Schafe und Ziegen in Spanien und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1913, Fassung gemäss ABl. L 308 vom 29.11.2022, S. 22 |