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AS 2025 499

Organisationsreglement für das Bundesstrafgericht (BStGerOR)

Präambel

Das Bundesstrafgericht (BStGer)

beschliesst:

I

Das Organisationsreglement BStGer vom 31. August 20101 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 22 Wahlen werden an den Sitzungen des Gesamtgerichts geheim durchgeführt, wenn ein Mitglied des Gesamtgerichts dies verlangt.

Art. 15 Sachüberschrift und Abs. 1Betrifft nur den italienischen Text1 Die Kammerpräsidenten und -präsidentinnen verteilen die Geschäfte und bestimmen, in der Regel bei Eingang der Fälle, die Zusammensetzung des Spruchkörpers und dessen Vorsitz.

Art. 15b Mitteilung über die Zusammensetzung des Spruchkörpers1 Die Präsidenten und Präsidentinnen der Strafkammer und der Berufungskammer teilen den Parteien von Amtes wegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers mit.2 Der Präsident oder die Präsidentin der Beschwerdekammer teilt den Parteien auf Anfrage die Zusammensetzung des Spruchkörpers mit.

II

Dieses Reglement tritt am 1. September 2025 in Kraft.

29. Juli 2025

Im Namen des Bundesstrafgerichts

Der Präsident: Alberto Fabbri
Der Generalsekretär: Marc-Antoine Borel

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