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AS 2025 827

Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Jordanien
vom 21. März 2025

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. August 20242,

beschliesst:

Art. 1

Das Abkommen vom 13. Dezember 20233 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Ständerat, 21. März 2025

Der Präsident: Andrea Caroni
Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 21. März 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ablauf der Referendumsfrist

Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Juli 2025 unbenützt abgelaufen.4

10. Dezember 2025

Bundeskanzlei

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