AS 2026 45
Notenaustausch vom 13. Dezember 2023
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend
die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/2667 zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009,
(EU) 2017/2226, (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003
und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens
von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
SR 0.362.381.025; AS 2024 341
Inkrafttreten des Notenaustauschs
Gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20041 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, hat die Schweiz am 26. Januar 2026 dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den erwähnten Notenaustausch, der seit dem 28. Juni 2024 vorläufig angewendet wird, mitgeteilt.
Folglich ist der Notenaustausch am 26. Januar 2026 in Kraft getreten.