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10.2

Gesetz über den Tag der Zweisprachigkeit

vom 10.02.2015 (Fassung in Kraft getreten am 01.07.2015)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf Artikel 6 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004;

gestützt auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG) und die dazugehörige Verordnung vom 4. Juni 2010 (SpV);

nach Einsicht in die Botschaft 2014-DIAF-130 des Staatsrats vom 11. November 2014;

auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

Art. 1

Jedes Jahr findet am Europäischen Tag der Sprachen ein Freiburger Tag der Zweisprachigkeit statt.

Art. 2

Der Leitgedanke des Tages der Zweisprachigkeit besteht darin:

  1. Initiativen, die im Bereich der Partnersprache bestehen, zu fördern;
  2. bestehende Projekte und solche, die an diesem Tag geschaffen werden, zu koordinieren;
  3. die guten Beziehungen zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften zu fördern und zu verstärken.

Art. 3

Die Ziele des Tages der Zweisprachigkeit sind:

  1. Anreize zu schaffen, auf die andere Kultur zuzugehen um das gegenseitige Verständnis zu verbessern;
  2. die verschiedenen existierenden und zukünftigen Aktionen sowie das Image eines zweisprachigen Kantons zu fördern.

Art. 4

Der Staatsrat kann ausnahmsweise Aktivitäten, die dem Leitgedanken und den Zielen nach den Artikeln 2 und 3 entsprechen, fördern:

  1. durch eine logistische Unterstützung;
  2. durch eine finanzielle Unterstützung, sofern diese Aktivitäten die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe für mehrsprachige Kantone gemäss Artikel 17 SpV[1] erfüllen oder dazu beitragen, dass Freiburg als zweisprachiger Kanton wahrgenommen wird.

Art. 5

Der Staatsrat legt das Inkrafttreten dieses Gesetzes fest.[2]

Dieses Gesetz untersteht dem Gesetzesreferendum. Es untersteht nicht dem Finanzreferendum.

Egress

2015_014

Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum

Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
10.02.2015 Erlass Grunderlass 01.07.2015 2015_014

Änderungstabelle – Nach Artikel

Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 10.02.2015 01.07.2015 2015_014