Das Amt unterbreitet die vollständig ausgefüllten Gesuche der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation zur Stellungnahme. Im Fall eines Gesuchs betreffend Austausch der Daten muss es ebenfalls die Stellungnahme des Amts für Informatik und Telekommunikation zur technischen Machbarkeit des Gesuchs und zum Kostenvoranschlag einholen.
Es leitet danach das Gesuch zusammen mit der oben erwähnten Stellungnahme an die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (die Direktion) zum Entscheid weiter.
Der Entscheid wird dem Gesuchsteller zugestellt und der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation, dem Amt sowie dem Amt für Informatik und Telekommunikation mitgeteilt.
Das Verfahren ist kostenlos. Falls jedoch Arbeiten unternommen werden müssen, um dem Gesuch zu entsprechen, gehen die Kosten zulasten des Gesuchstellers.
Kosten für die technische Wartung der Schnittstelle für den Datenaustausch gehen zulasten des Gesuchstellers. Dieser kann jedoch auf die Aufrechterhaltung des Austauschs verzichten; gegebenenfalls wird dieser ausser Betrieb gesetzt.